REACH/GHS Kundeninformation
Was ist das GHS?
Entstehung und Entwicklung
GHS-Implementierung in der EU

Im Gegensatz zu den Richtlinien 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG, die jeweils in nationales Recht umzusetzen waren, entfaltet die Verordnung 1272/2008 wie die REACH-Verordnung (1907/2006) in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung. Bis Ende der Übergangsfristen ist daher ein Inverkehrbringen entweder mit der „alten” EU – oder mit der neuen GHS Kennzeichnung möglich. Eine „Doppelkennzeichnung” mit beiden Kennzeichnungselementen ist jedoch zu keinem Zeitpunkt zulässig. Die in Anhang I der Stoffrichtlinie (RL 67/548/EWG) enthaltene Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung bestimmter gefährlicher Stoffe wurde im Anhang VI, Tabelle 3.2 der neuen CLP-Verordnung aufgenommen, Tabelle 3.1 enthält ihre „Übersetzungen” nach GHS.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki.
Aufbau des GHS
GHS-Implementierung in der EU
Die Art der Gefahr wird durch die Gefahrenklassen beschrieben. Diese sind in der Regel wiederum in Gefahrenkategorien unterteilt, welche Ausdruck der Stärke der Gefährlichkeit sind. Insgesamt umfasst das GHS 16 Klassen für physikalisch-chemische Gefahren, 10 Klassen für Gesundheitsgefahren und eine Klasse der Gefahren für die aquatische Umwelt. Das Ziel war die Schaffung eines einzigen, neuen Systems, welches folgende Eigenschaften in sich vereint:
- es umfasst physikalisch-chemische, gesundheitliche und Umweltgefahren
- bietet eine einzige Gefahrenkommunikation für verschiedene Zielgruppen, wie Arbeiter, Verbraucher, Transport- und Erste Hilfe-Personal
- behandelt Stoffe und Gemische in einem Regelwerk
